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Geschlossen • Museum Angewandte Kunst und Ausstellung Ingrid Godon
Quelle: Museum Angewandte Kunst©

KOLUMNE VON JAN DECK [2]

Tropfen auf den heißen Stein

Sofortmaßnahmen - Corona und die Künstler*innen

Von 1.500 auf Null Euro – Das war die Essenz meiner ersten Kolumne über die aktuelle (Einkommens-) Situation von Künstlern und Künstlerinnen. Erfreulich schnell hat – zumindest auf dem Papier – die Bundesregierung auf diese Situation reagiert mit einer eine Art Rettungsschirm für die Kultur. Der wichtigste Teil sind Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinst-Unternehmen mit Einmalzahlungen bis 9.000 (bis fünf Beschäftigte) und 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte) für drei Monate. Der Zuschuss soll »zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen« dienen. Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein, der Schadenseintritt muss nach dem 11. März 2020 erfolgt sein.

Zudem wurden Maßnahmen im sozialen Bereich angekündigt: Die Bundesregierung erleichtert für Solo-Selbständige den Zugang zur sozialen Grundsicherung. Für sechs Monate werden Vermögen nicht berücksichtigt, der Zugang zu Kinderzuschlägen wird erleichtert und Aufwendungen für Miete und Heizkosten anerkannt. »Das heißt, jeder kann in seiner Wohnung bleiben«, so im Wortlaut einer Presseerklärung. Doch die Regierung agiert nicht allein. Soforthilfe kann man auch aus anderen Quellen schon jetzt bei Notlagen beantragen: Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) können eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen. Unterstützung durch den Sozialfonds der VG Wort ist ebenfalls möglich, wenn man dort als Autor*in registriert ist. Und die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) ermöglicht in Not geratenen Darstellenden Künstler*innen Soforthilfen von 500 Euro, um deren Situation kurzfristig zu erleichtern. Auch andere bundesweite Verwertungsgesellschaften und Fonds haben Hilfen angekündigt.

Doch Soforthilfen sind nur eine Sache. Das Problem ist, dass diese Maßnahmen und Soforthilfen nicht für alle ausreichend sind. Viele Kulturschaffende arbeiten nicht durchgehend zwölf Monate im Jahr. Wenn beispielsweise jemand gerade im Zeitraum März bis Mai große Projekte realisieren wollte oder Jobs bekommen hat, die ihn oder sie das ganze Jahr finanzieren sollten, dann fällt unter Umständen nicht nur die Einnahme für drei Monate weg. Man beachte: Die aktuellen Maßnahmen fallen genau in eine Hochzeit vieler Künstler*innen, kurz vor der Sommer- und Ferienzeit. Ein erleichterter Einstieg in die Grundsicherung und eine Soforthilfe sorgen dann zwar dafür, dass man nicht sofort auf der Straße landet. Aber die Finanzlücke bleibt trotzdem für den Rest des Jahres. Ohne eigenes Verschulden ist diese Person in existenzielle Not geraten. Vielleicht wird man auch darüber nachdenken müssen, für Künstler*innen am Existenzminimum viel weiter gehende Kompensationen der verlorenen Einnahmen anzudenken – zumal, wenn sich die Pause noch Monate hinzieht. Denn sonst steht in vielen Fällen auch die vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft auf dem Spiel …