In Stuttgart bekommen Bildende Künstler*innen künftig mehr als nur das Equipment bezahlt
Quelle: Barbara Walzer©

Blaupausen | Künstlergagen

Das Stuttgarter Modell

Bis zu 840.000 Euro für Künstler*innen

Im Oktober 2022 hat der Stuttgarter Gemeinderat beschlossen, ab 2023 jährlich ein Budget von 210.000 Euro für Ausstellungshonorare von Künstler*innen zur Verfügung zu stellen. 30 bis 40 Stuttgarter Institutionen der Bildenden Kunst sind seither berechtigt, beim Kulturamt Anträge auf Förderung zu stellen, wenn sie Werke bildender Künstler*innen in öffentlichen, nicht kommerziellen Wechselausstellungen zeigen. Nicht abgerufene Beträge können auch für freie Projekte vergeben werden. 

Die Initiative ging einst von zwei Stuttgarter Künstlern aus. Wolfram Isele und Joachim Sauter, beide auch aktiv im Fachbereich Bildende Kunst der Gewerkschaft verdi und von dieser unterstützt, argumentierten, eine Ausstellung sei wie ein Live-Auftritt, und Musiker bekämen dafür ja auch ein Honorar. 50 Akteur*innen aus Künstler*innenschaft, Kunstinstitutionen und Verwaltung trafen sich daraufhin im Juni 2022 im Künstlerhaus Stuttgart. Tobias Wall, Fachreferent für Bildende Kunst im städtischen Kulturamt, hatte das partizipative Verfahren koordiniert. Die Aufgabe war, gemeinsam über Bedarfe und Erwartungen sowie über die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für Ausstellungshonorare zu diskutieren. Schon damals hatte der Gemeinderat dafür 50.000 Euro aus der Stadtkasse bewilligt.

Das Ergebnis: das Modellprojekt »Stuttgarter Modell«, das auf vier Jahre angelegt ist und für das der Stuttgarter Gemeinderat Kultur-Einrichtungen jährlich 210.000 Euro für Ausstellungshonorare von bildenden Künstler*innen bereitstellt (inklusive 10.000 Euro für Künstlersozialabgaben) … (mehr lesen).