Zuweilen hat Kulturschaffen auch viel mit Glücksspiel zu tun
Quelle: Veronika Scherer©

Impuls | Künstler*innengagen

Fair ge-/behandelte Kunst

Ein Gastkommentar von Julia Eberz

Der Bund legt Mindeststandards bei der Entlohnung von Künstler*innen für von ihm mehrheitlich geförderte Kulturprojekte fest. Städte wie Stuttgart und Frankfurt führen Ausstellungshonorare ein. Julia Eberz, Vorsitzende im Kulturausschuss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, sieht darin erste Ansätze zu »fair gehandeltem und behandeltem Kulturschaffen«. 

Zweifellos, sehr viele freischaffende Künstler*innen, insbesondere in der bildenden Kunst, aber auch in anderen Kulturbereichen, arbeiten in prekären Verhältnissen. Endlich hat auch die Bundesregierung reagiert und verknüpft die Förderung von Einrichtungen und Projekten, die zu mindestens 50 Prozent vom Bund gefördert werden, mit der Einhaltung von Mindeststandards bei der Entlohnung von Künstler*innen. Dieser Schritt war längst überfällig und es bleibt zu hoffen, dass Länder und Kommunen, die ebenfalls viele Kulturprojekte und -einrichtungen fördern, diesen Schritt nachvollziehen. Erste Schritte da und dort in diese Richtung sind bereits zu verzeichnen. Frankfurt hat zum Beispiel gerade Ausstellungshonorare und neue Stipendien auf den Weg gebracht.

Was für Arbeitnehmer*innen mit dem Mindestlohn inzwischen völlig normal ist, muss auch für freischaffende Künstler*innen gelten. So weit so nachvollziehbar. Aber bringen Honoraruntergrenzen auch Nachteile mit sich? Ja, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Einrichtungen, die nicht oder eben zu unter 50 Prozent vom Bund gefördert werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Folge: Es kann nun erst recht ein Ungleichgewicht entstehen zwischen Künstler*innen, die mehr, und Künstler*innen, die weniger Honorar für vergleichbare Leistungen erhalten. Auch Künstler*innen, die ihre Leistungen für ausschließlich kommunal- oder ländergeförderte Einrichtungen anbieten, fallen durch das Raster; wobei es bei Ländern und Kommunen ja bereits einige Ausnahmen gibt, die schon jetzt die Förderung mit Honoraruntergrenzen verknüpfen, wie zum Beispiel NRW oder Stuttgart. Gleiches Geld für vergleichbare Leistungen, wie es eigentlich im Jahr 2024 der Normalfall sein sollte, bleibt daher wohl eher noch Wunschdenken in der Kultur … (mehr lesen).